Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der karriere.stadtwerkekoeln.de veröffentlichten Website der Stadtwerke Köln GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 30.05.2023 bis 01.06.2023 durchgeführten Selbstbewertung zur Prüfung auf Konformität zu den Kriterien der
EN 301 549 als BITV-Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf den Webauftritt unter karriere.stadtwerkekoeln.de. Zur eigentlichen Bewerbung wird auf ein externes Angebot verwiesen, das nicht barrierefrei ist. Das Bewerbermanagementsystem Concludis kann uns vom Anbieter derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.

Als alternativer Bewerbungsweg steht folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Per E-Mail: Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an: jobs@stadtwerkekoeln.de 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.06.2023 erstellt und zuletzt am 01.06.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Christian Imig
Tel. 0221.178-2848
E-Mail
c.imig@stadtwerkekoeln.de
Stadtwerke Köln GmbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.